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Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten

  • Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
  • Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Grob fahrlässige Beschädigungen an Haus und Inventar oder die Entwendung von Einrichtungsgegenständen führen je nach Schadenswert zum Einbehalt der Kaution bzw. müssen z.B. über die Haftpflichtversicherung des Mieters beglichen werden.
  • Inventar wie z.B. Geschirr, Handtücher, Decken, Kissen dürfen nicht außerhalb der Wohnung (mit Ausnahme der Terrasse) verwendet werden, z.B. für Picknicke oder als Badeunterlagen am See.
  • In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Für nichtzulässiges Rauchen in den Innenräumen erheben wir eine Sonderreinigungsgebühr von 100,- Euro. Das Rauchen im Außenbereich und auf dem Balkon ist erlaubt.
  • Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster (außer gekippt) und Türen geschlossen zu halten.
  • Die Mitnahme bzw. Unterbringung von Haustieren ist nicht gestattet.
  • Wir bieten einen PKW-Stellplatz an. Weitere Fahrzeuge können auf Anfrage auf dem Hof geparkt werden.
  • Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt.
  • Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart benutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen, welches sich im Mietpreis bestimmt. Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
  • Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
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Der Mieter erklärt sich mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.

Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin.